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Vertrag und Allgemeine Nutzungsbedingungen X

I. Vertrag über die Nutzung eines Hotspot-Systems

  1. Allgemeines
    1. Dem Nutzer wird über ein durch die Heidenheim Netz UG (haftungsbeschränkt), Leimgrubenäcker 1, 89520 Heidenheim (im Folgenden: „Heidenheim Netz“) bereitgestelltes Hotspot-System der Zugang zum Internet vermittelt. Diese Verbindung setzt neben dem Hotspot den Einsatz einer geeigneten Hardware (Notebook, Smartphone etc.) mit WLAN-Technologie durch den Nutzer voraus. Die Einrichtung und Konfiguration der für den WLAN-Betrieb mit dem Hotspot erforderlichen Hard- und Software ist ausschließlich Sache des Nutzers. Heidenheim Netz übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Nutzer verwendete Hard-/Software mit dem eingesetzten Hotspot-System kompatibel ist. Gegenwärtig baut das Hotspot-System auf dem Standard nach IEEE 802.11 b/g auf. Eine Gewähr für die Fortführung dieses Standards auf dem bestehenden Hotspot oder für die mit diesem Standard verbundenen Leistungsmerkmale sind jedoch ausgeschlossen, vgl. auch Ziff. 2 dieser Nutzungsbedingungen.
    2. Der Zugang zum Internet wird über eine durch Heidenheim Netz geschaltete Portalseite vermittelt. Hierzu ist die Eingabe eines Nutzernamens und/oder eines Passwortes nötig, die der Nutzer durch Heidenheim Netz oder einen beauftragten Dritten erhält. Diese Zugangsdaten sind an die Person des Nutzers gebunden und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Heidenheim Netz nicht auf Dritte übertragen werden. Sie sind vertraulich zu behandeln. Heidenheim Netz weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten des Nutzers zur Vermeidung von Missbräuchen gespeichert werden. Solche Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
    3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Nutzer.
  2. Nutzung und Preise
    1. Sofern die Nutzung des Hotspot-Systems kostenlos ermöglicht wird, behält sich Heidenheim Netz vor, diese Leistung zu jeder Zeit einzustellen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Sofern für die Nutzung des Hotspot-Systems oder einzelne Services Entgelte erhoben werden, richten sich diese nach einer dem Nutzer bekannten Preisliste, die vor Abschluss des Nutzungsvertrages entweder durch die Heidenheim Netz oder aber durch einen beauftragten Dritten bekanntgegeben wurden. Ein Anspruch auf Nutzung außerhalb einer vereinbarten Zugangszeit besteht nicht. Heidenheim Netz ist befugt, einzelne Dienste oder Leistungsmerkmale jederzeit einzustellen und/oder zu ändern. Heidenheim Netz ist ebenfalls befugt, für die Nutzung der Dienste anfallende Entgelte zu ändern. Sofern der Nutzer von entsprechenden Änderungen betroffen ist, wird Heidenheim Netz ihn unverzüglich über Änderungen informieren. Der Nutzer kann aus entsprechenden Änderungen oder einer Einstellung von Diensten keinerlei Ansprüche, gleich welcher Art oder aus welchem Rechtsgrund, herleiten. Im Falle einer Änderung zulasten des Nutzers ist dieser berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Widerspricht der Nutzer Änderungen nicht in angemessener Frist, so gelten diese als genehmigt.
    2. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Zugang zum Internet durch externe Faktoren beeinflusst werden kann, auf die Heidenheim Netz nicht einwirken kann. Eine Gewähr für eine bestimmte Erreichbarkeit kann dem entsprechend nicht übernommen werden. Auch kann keine Gewähr für eine bestimmte Reichweite, Verbindungsqualität oder Geschwindigkeit übernommen werden, da auch diese Faktoren durch externe Einflüsse bestimmt sind, auf die Heidenheim Netz nicht einwirken kann.
    3. Heidenheim Netz weist darauf hin, dass die Datenübertragung zwischen dem Endgerät des Nutzers und dem Hotspot unverschlüsselt erfolgt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugang zu den durch den Nutzer übertragenen Daten verschaffen. Für eine Verschlüsselung hat der Nutzer - sofern gewünscht - selbst Sorge zu tragen. Der Nutzer sorgt eigenverantwortlich für die Sicherheit seines Endgerätes (Notebook, Smartphone etc.). Heidenheim Netz weist darauf hin, dass über das Hotspot-System kein Schutz vor schädigenden Inhalten (Viren, etc.) gewährleistet werden kann.
    4. Der Zugang zum Internet wird im Übrigen im Falle der Inaktivität des Anschlusses automatisch nach zehn Minuten getrennt. Der Zugang wird nach Wiederaufnahme von Aktivität automatisch im Rahmen der Vertragslaufzeit wiederhergestellt.
    5. Entgelte für die Einrichtung eines Zugangs werden nicht erhoben. Sofern für die Nutzung des Dienstes oder einzelner Teile davon pauschale Entgelte zu entrichten sind, so sind diese im Voraus zur Zahlung fällig. Sind die Entgelte nutzungsabhängig, so tritt Fälligkeit zum Ende des Nutzungszeitraumes ein. Zahlungen sind, soweit vereinbart, gegenüber Heidenheim Netz oder einem beauftragten Dritten zu erbringen.
  3. Pflichten des Nutzers
    1. Der Nutzer verpflichtet sich, den ihm zur Verfügung gestellten Zugang nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu missbrauchen. Zu diesen Inhalten gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, rechts- oder sittenwidrige Inhalte die den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Gewaltdarstellung (§ 131 StGB), der Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB und § 184 a-c StGB), der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB).
    2. Der Nutzer verpflichtet sich weiter, es zu unterlassen über den Zugang unbefugt Daten abzurufen, die nicht für ihn bestimmt sind. Zu unterlassen sind hier insbesondere alle Versuche, unbefugt in abgesicherte Datennetze einzudringen oder Nutzungsdaten auszuspähen.
    3. Der Nutzer verpflichtet sich weiter, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Heidenheim Netz nicht an Dritte weiterzugeben (vgl. Ziff. 1b dieser Bedingungen).
    4. Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten oder bezogenen Daten und/oder Inhalte selbst verantwortlich. Sollten Dritten durch die Inanspruchnahme des Hotspot-Systems zusätzliche Kosten entstanden sein, so hat der Nutzer die dadurch entstandenen Kosten zu bezahlen. Sofern über das Hotspot-System vertragliche Verpflichtungen Dritten gegenüber eingegangen werden, sind diese ausschließlich durch den Nutzer zu erfüllen.
    5. Der Nutzer stellt Heidenheim Netz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern diese Ansprüche auf einer unbefugten und/oder rechtswidrigen Nutzung des Hotspot-Systems beruhen. Der Nutzer stellt Heidenheim Netz insbesondere von allen entstehenden Kosten frei, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten entstehen, welche infolge der Inanspruchnahme des Hotspot-Systems durch den Nutzer geführt werden.
    6. Der Nutzer ist verpflichtet, Heidenheim Netz oder den beauftragten Dritten über Rechtsverstöße, die ihm im Zusammenhang mit der Nutzung des Hotspot-Systems bekannt werden unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Nutzer Verstöße gegen den Inhalt dieser Vereinbarung bekannt werden.
  4. Sonstiges
    1. Die Haftung von Heidenheim Netz bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesen Fällen wird zudem nur gehaftet, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Garantien, Arglist, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    2. Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Ziff. 4a eintritt, so wird diese auf einen Höchstbetrag von insgesamt 5.000 EUR beschränkt.
    3. Auf das Nutzungsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ist der Nutzer Kaufmann, so wird als Gerichtsstand Heidenheim vereinbart.
 

II. Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN-Netz Heidenheim

  1. Gegenstand
    1. Die Heidenheim Netz UG (haftungsbeschränkt), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer John-Charles Simon, Leimgrubenäcker 1, 89520 Heidenheim (im Folgenden: "Heidenheim Netz") stellt dem Nutzer in ausgewählten Bereichen der Innenstadt von Heidenheim den Zugang zum Internet mittels eines Hotspot-Systems und auf der Grundlage der nachfolgenden Nutzungsbedingungen bereit.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Heidenheim Netz diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen
    1. Der Nutzer ist zur Nutzung nur berechtigt, wenn und soweit er volljährig ist, diese Nutzungsbedingungen anerkennt und erforderliche Angaben zu seiner Person macht. Der Nutzer ist zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Mitteilung der erforderlichen und von ihm verlangten Angaben verpflichtet.
    2. In technischer Hinsicht setzt eine Verbindung neben einem vorhandenen bzw. erreichbaren Hotspot den Einsatz einer geeigneten Hardware (Notebook, Smartphone etc.) mit WLAN-Technologie durch den Nutzer voraus. Die Einrichtung und Konfiguration der für den WLAN-Betrieb mit dem Hotspot erforderlichen Hard- und Software ist ausschließlich Sache des Nutzers. Heidenheim Netz übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Nutzer verwendete Hard-/Software mit dem eingesetzten Hotspot-System kompatibel ist.
    3. Der Nutzer darf nur Endgeräte anschalten, bei denen sichergestellt ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs des WLAN oder der Zugangsroutine bzw. -plattform ausgeschlossen ist.
    4. Gegenwärtig baut das Hotspot-System auf dem Standard nach IEEE 802.11 b/g auf. Eine Gewähr für die Fortführung dieses Standards auf dem bestehenden Hotspot oder für die mit diesem Standard verbundenen Leistungsmerkmale sind jedoch ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Mindestbandbreite zugesichert. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z.B. Bluetooth) genutzt. Eine Gewähr für die Störungsfreiheit bzw. für eine bestimmte Mindestqualität des Funkverkehrs kann nicht übernommen werden.
  3. Besondere Zugangsvoraussetzungen (Registrierung)
    1. Für den Zugang zum Internet ist keine Registrierung erforderlich, solange der Nutzer auf den als „frei“ gekennzeichneten Internetseiten bleibt. Diese sind derzeit

      • Stadtverwaltung Heidenheim / www.heidenheim.de / veranstaltungen.heidenheim.de
      • H.D.H. Handels- und Dienstleistungsverein Heidenheim e.V. / www.hdh-heidenheim.de
      • Pressehaus Heidenheim / www.hz-online.de / www.hnp-online.de
      • 1. FC Heidenheim 1846 e.V./ www.fc-heidenheim.de
      • Schloss-Arkaden Heidenheim / www.schloss-arkaden-heidenheim.de
      • Dreamland Werbeagentur / www.dreamland.de

      In diesem Falle ist die Internetnutzung zeitlich unbegrenzt.
    2. Wenn der Nutzer andere Internet-Inhalte einsehen will, muss er sich über eine Routine registrieren. Hierzu ist die Eingabe eines Nutzernamens und/oder eines Passwortes nötig, die der Nutzer durch Heidenheim Netz oder einen beauftragten Dritten erhält. Diese Zugangsdaten sind an die Person des Nutzers gebunden und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Heidenheim Netz nicht auf Dritte übertragen werden. Sie sind vertraulich zu behandeln.
    3. Heidenheim Netz weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten des Nutzers zur Vermeidung von Missbräuchen gespeichert werden. Solche Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Nutzer. Die Nutzungsdauer nach erfolgreicher Registrierung ist auf eine Stunde begrenzt. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist durch eine erneute Registrierung möglich.
  4. Nutzungsmodalitäten
    1. Entgelte für die Einrichtung des Zugangs zum Hotspot-System werden nicht erhoben.
    2. Aufgrund der kostenlosen Nutzungsmöglichkeit behält sich Heidenheim Netz vor, diese Leistung zu jeder Zeit einzustellen bzw. nicht bereit zu stellen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nutzung außerhalb einer vereinbarten Zugangszeit. Heidenheim Netz ist allgemein befugt, einzelne Dienste oder Leistungsmerkmale jederzeit einzustellen und/oder zu ändern. Sofern der Nutzer von entsprechenden Änderungen betroffen ist, wird Heidenheim Netz ihn unverzüglich über Änderungen informieren. Der Nutzer kann aus entsprechenden Änderungen oder einer Einstellung von Diensten keinerlei Ansprüche, gleich welcher Art oder aus welchem Rechtsgrund, herleiten. Im Falle einer Änderung zulasten des Nutzers ist dieser berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Widerspricht der Nutzer Änderungen nicht in angemessener Frist, so gelten diese als akzeptiert.
    3. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Zugang zum Internet durch externe Faktoren beeinflusst werden kann, auf die Heidenheim Netz nicht einwirken kann. Eine Gewähr für eine bestimmte Erreichbarkeit kann dem entsprechend nicht übernommen werden. Auch kann keine Gewähr für eine bestimmte Reichweite, Verbindungsqualität oder Geschwindigkeit übernommen werden, da auch diese Faktoren durch externe Einflüsse bestimmt sind, auf die Heidenheim Netz nicht einwirken kann.
    4. Heidenheim Netz weist darauf hin, dass die Datenübertragung zwischen dem Endgerät des Nutzers und dem Hotspot unverschlüsselt erfolgt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugang zu den durch den Nutzer übertragenen Daten verschaffen. Für eine Verschlüsselung hat der Nutzer - sofern gewünscht - selbst Sorge zu tragen. Der Nutzer sorgt eigenverantwortlich für die Sicherheit seines Endgerätes (Notebook, Smartphone, etc.). Heidenheim Netz weist darauf hin, dass über das Hotspot-System kein Schutz vor schädigenden Inhalten (Viren, etc.) gewährleistet werden kann.
    5. Der Zugang zum Internet wird im Übrigen im Falle der Inaktivität des Anschlusses automatisch nach zehn Minuten getrennt. Der Zugang wird nach Wiederaufnahme von Aktivität automatisch im Rahmen der vereinbarten Nutzungszeit wiederhergestellt.
  5. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
    1. Der Nutzer verpflichtet sich, den ihm zur Verfügung gestellten Zugang nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu missbrauchen.
    2. Zu diesen Inhalten gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, rechts- oder sittenwidrige bzw. ehrverletzende Inhalte, die den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Gewaltdarstellung (§ 131 StGB), der Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB und § 184 a-c StGB), der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Weiter verpflichtet sich der Nutzer
      • das bereit gestellte WLAN oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen,
      • keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten (Spam) oder Viren zu übertragen,
      • keine Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte (insbesondere Markenrechte) Dritter zu verletzen,
      • keine Inhalte zu übermitteln oder auf solche hinzuweisen, die ehrverletzende oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Äußerungen in Bezug auf Heidenheim Netz, die Stadt Heidenheim, den H.D.H, das Pressehaus Heidenheim oder den 1. FCH enthalten.
    3. Der Nutzer verpflichtet sich weiter, es zu unterlassen, über den Zugang unbefugt Daten abzurufen, die nicht für ihn bestimmt sind. Zu unterlassen sind hier insbesondere alle Versuche, unbefugt in abgesicherte Datennetze einzudringen oder Nutzungsdaten auszuspähen.
    4. Der Nutzer verpflichtet sich weiter, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Heidenheim Netz nicht an Dritte weiterzugeben.
    5. Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten oder bezogenen Daten und/oder Inhalte selbst verantwortlich. Sollten Dritten durch die Inanspruchnahme des Hotspot-Systems zusätzliche Kosten entstanden sein, so hat der Nutzer die dadurch entstandenen Kosten zu bezahlen. Sofern über das Hotspot-System vertragliche Verpflichtungen Dritten gegenüber eingegangen werden, sind diese ausschließlich durch den Nutzer zu erfüllen.
  6. Haftungsfreistellung durch den Nutzer
    1. Der Nutzer stellt Heidenheim Netz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern diese Ansprüche auf einer unbefugten und/oder rechtswidrigen Nutzung des Hotspot-Systems beruhen.
    2. Der Nutzer stellt Heidenheim Netz insbesondere von allen entstehenden Kosten frei, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten entstehen, welche infolge der Inanspruchnahme des Hotspot-Systems durch den Nutzer geführt werden.
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, Heidenheim Netz oder den beauftragten Dritten über Rechtsverstöße, die ihm im Zusammenhang mit der Nutzung des Hotspot-Systems bekannt werden unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Nutzer Verstöße gegen den Inhalt dieser Vereinbarung bekannt werden.
  7. Datenschutz und Datenverarbeitung
    1. Für die Datenverarbeitung ist die Heidenheim Netz UG (haftungsbeschränkt), Leimgrubenäcker 1, 89520 Heidenheim verantwortlich.
    2. Der Verantwortliche ist unter der Telefonnummer +49 7321 930930 oder der E-Mail-Adresse info@clever-group.ag erreichbar.
    3. Der Datenschutzbeauftragte ist unter der vorgenannten Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse datenschutz@clever-group.ag erreichbar.
    4. Die vom Nutzer zur Freischaltung des WLAN-Zugangs angegebenen Daten (z.B. im Rahmen der Registrierung) werden nur zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Dienstes durch Heidenheim Netz oder seine Erfüllungsgehilfen erhoben.
    5. Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass Daten in einem Logfile erfasst werden, aus dem ersichtlich wird, welcher Nutzer zu welcher Zeit den WLAN-Dienst genutzt hat. Diese Daten werden nur zu den gesetzlich festgelegten und zulässigen Zwecken erhoben und gespeichert, insbesondere den Zwecken, die sich aus diesem Vertrag bzw. den Nutzungsbedingungen ergeben.
    6. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung des vorgenannten Vertrages erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist auch zur Wahrung der berechtigten Interessen von Heidenheim Netz erforderlich (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Die berechtigten Interessen bestehen in der technischen und organisatorischen Aufrechterhaltung der WLAN-Infrastruktur.
    7. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Strafverfolgungsbehörden entsprechende Daten anfordern oder wenn und soweit Heidenheim Netz aus sonstigen gesetzlichen Gründen zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist. Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet ebenfalls nur in den angegebenen Ausnahmefällen statt.
    8. Zur technischen und organisatorischen Steuerung der WLAN-Infrastruktur werden von den WLAN-Accesspoints laufend Endgerätedaten (MAC-Adresse und Anfragezeitpunkt) ohne Benutzereinfluss erfasst. Diese werden an die zur WLAN-Steuerung angebundene Meraki-Cloud-Struktur (Standort: Deutschland) des Herstellers Cisco übertragen, hier zum Ende jeden Tages anonymisiert und danach für statistische Bewertungen der WLAN-Belastung gespeichert. Diese anonymisierten, nicht mehr personenbestimmbaren Daten werden zur Unterstützung des Projekts SmartCity an die Stadt Heidenheim übermittelt und dort ebenfalls statistisch ausgewertet. Heidenheim Netz hat sich von der sicheren und nicht mehr personenbestimmbaren Datenübertragung durch technische Prüfung überzeugt und sich diesen Vorgang auch von der Stadt Heidenheim bestätigen lassen.
    9. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DS-GVO findet nicht statt.
    10. Der Nutzer hat unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber Heidenheim Netz das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 OS-GVO). Der Nutzer hat das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Nutzers ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung den Nutzer betreffender personenbezogener Daten, Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Betreibers erforderlich ist (Art. 21 DS-GVO). Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
    11. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden die Nutzerdaten für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. Nachweispflichten zur Missbrauchsbelegung) aufbewahrt und anschließend automatisch gelöscht. Logfiles werden am Ende jeden Tages anonymisiert und in dieser Form für statistische Erhebungen ohne Personenbezug weiterverarbeitet.
  8. Sonstiges
    1. Die Haftung von Heidenheim Netz bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesen Fällen wird zudem nur gehaftet, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Garantien, Arglist, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    2. Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Ziff. 8a eintritt, so wird diese auf einen Höchstbetrag von insgesamt 5.000 EUR beschränkt.
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Diese werden ihm durch ein Pop-Up und ggf. auch in Textform entsprechend zur Kenntnis gegeben und müssen für eine fortbestehende Nutzungsmöglichkeit mit einem Klick auf das vorgesehene Feld akzeptiert werden. Mit jeder Nutzung des WLAN erklärt sich der Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden.
    4. Auf das Nutzungsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ist der Nutzer Kaufmann, so wird als Gerichtsstand Heidenheim vereinbart.

AGB Heidenheim Netz UG
Version 2.0 / Stand: 22.11.2018

heidenheim.de hdh-heidenheim.de fc-heidenheim.de hz-online.de heidenheim.de fchcam.de schloss-arkaden-heidenheim.de dreamland.de



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